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Von Peter Maier · 08.05.2023

Böblingen: Mit Alkohol auf dem Elektro-Roller

Polizeibeamte des Polizeireviers Böblingen bekamen es in der Nacht von Donnerstag auf Freitag innerhalb von gut einer Stunde gleich zweimal mit alkoholisierten Fahrern sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) zu tun.


Zunächst wurde am Donnerstag gegen 22.50 Uhr ein 36-jähriger Elektro-Roller-Fahrer einer Kontrolle unterzogen, bei dem ein Alkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von über 1,5 Promille ergab. Eine andere Streifenwagenbesatzung kontrollierte am Freitag kurz nach Mitternacht einen 45-Jährigen, der nach Ergebnis des Alkoholtests sogar mit einer Atemalkoholkonzentration von knapp 1,7 Promille auf einem E-Scooter unterwegs war. Beide Männer erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.


Die Polizei weist darauf hin, dass bei den Elektrokleinstfahrzeugen beim Thema „Alkohol und Drogen“ dieselben Regeln und Grenzwerte gelten wie beim Autofahren. Wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Zeigt die fahrende Person alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (Null-Promille-Grenze). Weitere Informationen stehen unter www.gib-acht-im-verkehr.de/ride-it-right